GRATISER  

Euratom

Dieser Artikel betrifft Aspekte des politischen Systems der Europäischen Union, die sich möglicherweise durch den Vertrag von Lissabon ab 1. Dezember 2009 verändert haben.
Bitte entferne diesen Hinweis erst, nachdem du überprüft hast, dass der Artikel dem aktuellen Stand entspricht.


Die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder heute EURATOM) wurde am 25. März 1957 durch die Römischen Verträge von Frankreich, Italien, den Beneluxstaaten und der Bundesrepublik Deutschland gegründet und besteht noch heute fast unverändert. Sie ist neben der Europäischen Union eine eigenständige internationale Organisation, die mir der Europäischen Union nur durch eine Personalunion verbunden ist.

Von 1965 bis 30. November 2009 war sie neben der 2002 ausgelaufenen Montanunion (EGKS) und der ebenfalls durch die Römischen Verträge eingeführten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) (die spätere Europäische Gemeinschaft) Bestandteil der Europäischen Gemeinschaften. Zumal am 1. Dezember 2009 die Europäische Gemeinschaft durch die Europäische Union ersetzt wurde, kann nicht mehr von den Europäischen Gemeinschaften gesprochen werden.

Inhaltsverzeichnis

Zielsetzung

Aufgabe der Europäischen Atomgemeinschaft ist es, „durch die Schaffung der für die schnelle Bildung und Entwicklung von Kernindustrien erforderlichen Voraussetzungen zur Hebung der Lebenshaltung in den Mitgliedstaaten und zur Entwicklung der Beziehungen mit den anderen Ländern beizutragen“.[1] Wie aus Artikel 2, Absatz f ersichtlich, verfolgt die Gründung von EURATOM darüber hinaus das Ziel der Friedenssicherung, indem ähnlich wie schon bei der Montanunion durch „Vergemeinschaftung“ der Nukleartechnik eine gegenseitige Kontrolle ermöglicht wird.

Die einzelnen Kapitel des EURATOM-Vertrags, für den ebenfalls die Abkürzung EAGV gebräuchlich ist, beschäftigen sich u. a. mit der Förderung der Forschung auf dem Nukleargebiet, der Verbreitung von Kenntnissen, dem Gesundheitsschutz, Investitionen, gemeinsamen Unternehmen, der Versorgung der Gemeinschaft mit Erzen, Ausgangsstoffen und besonderen spaltbaren Stoffen (per EURATOM-Versorgungsagentur), der Überwachung der Sicherheit sowie mit dem Eigentum an den besonderen spaltbaren Stoffen, dem Gemeinsamen Markt auf dem Nukleargebiet und den Außenbeziehungen (Verträge von EURATOM mit Drittstaaten). Kapitel 3 regelt die Maßnahmen zur Sicherung der Gesundheit der Bevölkerung. So bestimmt Art. 37, dass jeder Mitgliedstaat verpflichtet ist, bestimmte Angaben zur Freisetzung radioaktiver Stoffe, z. B. beim Neubau oder Abbau von Kernkraftwerken, der EU-Kommission zu übermitteln. Erst wenn die EU-Kommission ihre Stellungnahme dazu veröffentlicht hat, darf mit dem Vorhaben begonnen werden.[2]

Im Unterschied zum 2002 ausgelaufenen EGKS-Vertrag ist die Dauer des EURATOM-Vertrags unbeschränkt. Außerdem unterlag der EURATOM-Vertrag – im Gegensatz zu den Verträgen der EGKS und der E(W)G – im Laufe der Zeit keinen substanziellen inhaltlichen Veränderungen. In der Regel beschränkten sich die Anpassungen darauf, Änderungen in den anderen Verträgen entsprechend nachzuvollziehen. Die Europäische Atomgemeinschaft ist auch durch Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon nicht wie die EG untergegangen, sondern bleibt als supranationale Organisation neben der EU bestehen.

Der Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag ist für jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union möglich, ohne dass davon die Mitgliedschaft bei der Europäischen Union betroffen wäre. Drei Gutachten von Völkerrechtsexperten kommen übereinstimmend zur Ansicht, dass ein einseitiger Ausstieg aus EURATOM aufgrund Art. 56 Wiener Vertragskonvention möglich ist. [3]

Struktur und Inhalt

Der Euratom-Vertrag ist (in der Fassung des Vertrags von Lissabon) in sieben Titel gegliedert:

  • 1. Titel: Aufgaben der Gemeinschaft (Art. 4 - 29)
  • 2. Titel: Die Förderung des Fortschritts auf dem Gebiet der Kernenergie (Art. 30 - 106)
  • 3. Titel: Vorschriften über die Organe und Finanzvorschriften (Art. 107 - 170)
  • 4. Titel: Besondere Finanzvorschriften (Art. 171 - 183)
  • 5. Titel: Allgemeine Bestimmungen (Art. 184 - 208)
  • 6. Titel: Vorschriften über die Anlaufzeit (Art. 209 - 223)

Art. 224 und 225 stellen die Schlußbestimmungen (u. a. Ratifizierung, Urschrift) dar.[4]

Kommission und Präsidenten

Die Euratom hatte bis 1967 eine eigene Kommission, die dann in der Kommission der Europäischen Gemeinschaften aufging. Es gab drei Kommissionspräsidenten:

Vizepräsident von 1962 bis 1967 war Enrico Medi. Erster deutscher Vertreter in der EURATOM-Kommission war 1958 bis Februar 1964 Heinz Krekeler.

Euratom-Rahmenprogramme

Die Fördermittel der EU, die in den Haushalt eingestellt werden, um die genannten Aufgaben zu erreichen, werden in Rahmenprogrammen zusammengefasst und veröffentlicht. Das aktuelle siebte Euratom-Rahmenprogramm umfasst Maßnahmen im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung, internationalen Zusammenarbeit, Verbreitung und Verwertung sowie Ausbildung. Seit 1957 ist diese Förderung in ihrer Zielsetzung im Wesentlichen gleich geblieben. Für das erste Programm (1958 bis 1962) wurden 215 Mio. Rechnungseinheiten (= Dollar) angesetzt. Der Beitrag der Bundesrepublik Deutschland entsprach mit 290 Mio. DM 30% des Gesamtbetrages.

Am 6. Februar 1973 wurde ein weiteres Rahmenprogramm von den Forschungsministern der beteiligten Staaten bis 1977 in Höhe von 200 Mio. Rechnungseinheiten (RE) (umgerechnet 732 Mio. DM) bewilligt, um die Forschungen der 1.440 Mitarbeiter an den Instituten in Geel (Belgien), Karlsruhe (Deutschland), Ispra (Italien) und Petten (Niederlande) weiterzuführen.

Das aktuelle Rahmenprogramm gliedert sich in zwei Programme:

  • Fusionsenergieforschung: Schaffung der Wissensgrundlage für das Projekt ITER und Bau von ITER als wichtigsten Schritt für den Bau von Prototypreaktoren für sichere, dauerhaft tragbare, umweltverträgliche und wirtschaftliche Kraftwerke
  • Kernspaltung und Strahlenschutz: Förderung der sicheren Nutzung der Kernspaltung und der Einsatzmöglichkeiten von ionisierenden Strahlen in Industrie und Medizin

Für die Durchführung des siebten Rahmenprogramms im Zeitraum 2007-2011 stehen nach Angaben der EU-Kommission Mittel in Höhe von insgesamt 3092 Mio. EUR zur Verfügung. Diese teilen sich auf in 2159 Mio. EUR für Fusionsforschung, 394 Mio. EUR für Kernspaltung und Strahlenschutz sowie 539 Mio. EUR für Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle im Nuklearbereich.[5]

Fusionsforschung

Im Bereich der Fusionsforschung wurde zur Durchführung der Forschungsaktivitäten innerhalb des rechtlichen Rahmens von EURATOM 1999 der EFDA-Vertrag (European Fusion Development Agreement) unterzeichnet. Das Ziel von EFDA ist die Bereitstellung der notwendigen wissenschaftlichen und technischen Basis in der Europäischen Forschung und Industrie für den Bau und Betrieb von ITER.

Siehe auch

EURATOM-Vertrag
  • Kampagne: Österreich - RAUS aus EURATOM
  • Kritisches Papier des Naturschutzrings (PDF-Datei; 451 kB)
  • Kritisches Papier des BUND (PDF-Datei)
  • 50 Jahre EURATOM - Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags (PDF-Datei; 16 kB)
  • Energieseite der Generaldirektion Energie und Verkehr der EU-Kommission
  • EFDA Homepage
  • Gegenüberstellung der Begriffdefinitionen “Kernmaterial” gemäß Euratom-Vertrag und deutschem Atomrecht von der Kernmaterialüberwachung des Forschungszentrums Jülich.
  • Einzelnachweise

    1. Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft: Artikel 1 Quelle: EUR-Lex
    2. Heuel-Fabianek, B., Kümmerle, E., Möllmann-Coers, M., Lennartz, R. (2008): The relevance of Article 37 of the Euratom Treaty for the dismantling of nuclear reactors, in: atw Heft 6/2008, Einleitung in deutsch. Vollständiger Artikel in englisch beim Forschungszentrum Jülich (PDF).
    3. Prof. Dr. Bernhard W. Wegener, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (2007): Die Kündigung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM), in: PDF.
    4. Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft Quelle: EUR-Lex
    5. Siebtes Rahmenprogramm, 2007-2011 Quelle: EUR-Lex

    © Dieser Artikel zu Euratom stammt von Wikipedia und ist lizensiert
    unter GFDL. Hier können Sie den Original-Artikel zu Euratom , die Versionsgeschichte
    und die Liste der Autoren einsehen.
    © Dieser Artikel zu stammt von Wikipedia und ist lizensiert
    unter GFDL. Hier können Sie den Original-Artikel zu , die Versionsgeschichte
    und die Liste der Autoren einsehen.