Fahrendes Volk
Fahrendes Volk bezeichnet eine Vielfalt von Bevölkerungsgruppen der unteren und untersten Ränge vor allem der vormodernen ständischen Gesellschaft. Gemeinsam waren diesen sehr unterschiedlichen Individuen und Gruppen verschiedenster Herkunft und Tätigkeit ihre
- Armut,
- damit einhergehend eine zeitweise oder dauerhafte Erwerbsmigration in ökonomischen Nischen
- und der auf ihnen liegende mehrheitsgesellschaftliche Verdacht der Delinquenz.
In der Regel waren die Angehörigen dieses Bevölkerungsteils unter stigmatisierenden Bezeichnungen wie “herrenloses Gesindel” aus der Untertanenschaft ausgeschlossen. Fahrendes Volk reproduzierte sich zum einen aus sich selbst. Zum anderen erhielt es Zuzug von Absteigern aus dem sesshaften Unterschichtenmilieu.
Heute reduziert sich eine folklorisierende Verwendung von „Fahrendes Volk“ auf Nachfahren historischer Gruppen, wie sie im Schausteller-, Zirkus- und Landfahrermilieu anzutreffen sind.
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Bezeichnungen
In Mittelalter und Früher Neuzeit wurden als fahrendes Volk (auch fahrende Leute oder Fahrende) die Angehörigen zahlreicher unterschiedlicher unterständischer und außerständischer Sozialgruppierungen beschrieben. Die Bandbreite der rechtlosen Außenseiter erweiterte und differenzierte sich im Mittelalter. Angehörige des „niederen Volks“ – sprich der gesellschaftlichen Unterschichten – außerhalb der ständischen Hierarchie und ohne einen festen Wohnsitz galten als varende lute, eine abwertende Bezeichnung, die mit Kriminalisierung und Ehrlosigkeit (Unehrlichkeit) konnotiert war.[1]
Mehrheitsgesellschaftliche historische Bezeichnungen für die Angehörigen dieser sozial, kulturell und ethnisch uneinheitlichen Population von summarisch als “herrenloses Gesindel” Stigmatisierten waren z. B. „Gängler“, “Vagabunden”, “Landfahrer” oder „Landläufer“. Aus dem Blickwinkel einer als kollektives Persönlichkeitsmerkmal unterstellten Arbeitsscheu galten sie als „fremde Müßiggänger“.
Als zusammenfassende Bezeichnungen für die Nachfahren der historischen Gruppen treten gleichartige oder ähnliche Bezeichnungen auch in anderen Sprachen auf. Im angelsächsischen Sprachraum wird Travellers verwendet. Der Begriff grenzt ab gegen Roma.[2] Im Schwedischen bzw. Norwegischen akzentuiert Resandefolket bzw. Reisende vor allem die skandinavischen Roma.[3] In der Schweiz ist Fahrende ein staatlich-offizieller und rechtlicher Terminus. Er bezeichnet dort die - allerdings nicht als Einzelgruppen, sondern nur gemeinsam - als kulturelle und “nationale Minderheit” anerkannten und betrachteten Manouches (synonym für Sinti) und Jenischen mit Schweizer Staatsbürgerschaft.[4] Gens de voyage im Französischen entsprecht dem insofern, als damit ebenfalls alle Fahrenden unbeachtlich ihrer ethnischen (Selbst-)Zuweisung gemeint sind.
Rechtlicher, sozialer und ökonomischer Ausschluss
Die übergroße Mehrheit der Bevölkerung in der Vormoderne war arm und außerstande, in Notzeiten auf eigene Ressourcen zurückzugreifen. Wer ohne Zugang zur knapp gehaltenen kommunal organisierten Unterstützung war, glitt meist in die Nichtseßhaftigkeit ab und war auf eine Notökonomie verwiesen. In Krisensituationen nahm die Zahl dieser Menschen sprunghaft zu. Ein großer Teil der Angehörigen der Unterschichten war so ständig von Obdachlosigkeit und Nichtseßhaftigkeit bedroht.[5] Die permanente Notsituation zwang die Angehörigen des vagierenden Bevölkerungsteils in aller Regel mehrere Tätigkeiten nebeneinander oder in der zeitlichen Folge auszuüben und häufig zugleich zu betteln. Zur Sicherung des Überlebens gehörten auch typische Formen der kleinen Delinquenz. Darauf bezogene Schimpfbezeichnungen gingen in die Umgangssprache ein („Riemenstecher“ oder „Beutelschneider“ auf Kirchfesten und Jahrmärkten).
Staatliche Betretungs-, Duldungs- und Aufnahmeverbote exkludierten die vagierende Armut aus der organisierten Untertanenschaft rechtlich und erzwangen ein Leben in Illegalität auf der Straße und in den Wäldern. Sie verlängerten sich zum Kontakt- und Arbeitsverbot, dieses formal abgesichert zudem durch Aufnahmeverbote in die Berufskorporationen. Im Zuge des administrativen Ausbaus der europäischen Staaten nahm die Zahl der Ausschlußvorschriften seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts stark zu.
Begründet wurde der rechtliche Ausschluss mit dem Generalverdacht auf kriminelles oder doch zumindest gemeinschaftsschädliches Verhalten.[6] Ein Restbestand des strikten rechtlichen Ausschlusses blieb bis weit in das 20. Jahrhundert mit dem Straftatbestand der „Landstreicherei“ erhalten. Zumindest im deutschsprachigen Mitteleuropa wurden die entsprechenden Vorschriften im Zuge der sozialen und rechtlichen Reformen im letzten Jahrhundertviertel aus dem Strafrecht herausgenommen.
In der vormodernen Armutsgesellschaft erhielten die außerständischen und unterständischen Bevölkerungsgruppen fortwährend, vermehrt aber während ökonomischer Krisen und militärischer Kampagnen Zuzug von Menschen aus den ortsfesten Unterschichten.[7] Da eine Reintegration in die Mehrheitsgesellschaft oder gar ein sozialer Aufstieg weitgehend ausgeschlossen blieben, setzte sich die Zugehörigkeit zur migrierenden Armut über Generationen hinweg fort.[8] Sie verfestigte sich in einer “Kultur der Armut“.
Formen des Einbezugs
Sozial und wirtschaftlich waren die Angehörigen der Minderheit entgegen den Meidungs- und Ausschlussvorschriften der Obrigkeit und der Berufskorporationen real mit der Mehrheitsbevölkerung eng verbunden. Ihre ökonomischen Beiträge vor allem zur Versorgung der ländlichen Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen waren unverzichtbar. Ihre Unterhaltungsangebote wurden allgemein geschätzt und bildeten häufig den Mittelpunkt ländlicher und städtischer Festlichkeiten.
Es gab eine nicht zu überschauende Vielzahl solcher Gruppen. Die Zugehörigkeiten überschnitten sich. Die Aufzählungen von Fallgruppen in den Abwehrvorschriften vermitteln ein Bild von der Vielfalt der Notbetätigungen, mit denen die Betroffenen in ökonomischen Nischen zu überleben versuchten. Ein Siegerländer Aufnahme- und Duldungsverbot z. B. nannte 1586 “Zigeuner, Landstreicher, herrenlose Gardenknechte, Umbgänger mit Geygen, Leyren und anderem Seitenspiel, Spitzbuben, Kundtschaffter, Außsprecher, zum Müßiggang abgerichtete Landbettler, Störger, Zanbrecher und was dergleichen loß Gesindlein ist, so vielmahls uff Verretherey, morden, rauben, stehlen, brennen und ander Unglück anzustifften abgerichtett, item Wahrsager, Teuffelsfenger, Christallenseher, Segensprecher, die sich vor Ärzte, Menschen und Viehe zu helffen, außgeben.”[9] Eine ordnungspolizeiliche Schrift des ausgehenden 18. Jahrhunderts nannte “Scheerenschleifer, Hafenbinder, Kessler, Pfannenfliker, Kannengiesser, Wannenfliker, Korbmacher, Bürstenbinder, Bücherbeschläger, Schnallen- und Glockengiesser, Sägenfeiler, Bohrermacher, Abdeker und Scharfrichter, Kümmig-, Oel-, Kräuter-, Wurzeln- und Pulverhändler, Kamm-, Leist- oder Zwekschneider, Hechelspizer, Tabakspfeiffenmacher, Hutschwärzer, Druker, Spielleute“ und Krämer mit den unterschiedlichsten Waren.[10]
Kulturelle und ethnische Vielfalt
Neben den seit dem Ende des 18. Jahrhunderts mitunter auch als Jenische bezeichneten aus der Mehrheitsgesellschaft gedrängten “Fahrenden” der unterschiedlichen landschaftlichen und staatlichen Herkunft gehörten als jeweils ethnisch eigenständige Gruppen fahrende Roma sowie “Schnorr”- oder “Betteljuden”[11] zu dieser “Subkultur der Straße”[12].
Es ist angesichts der Heterogenität dieses Bevölkerungsteils nicht möglich, den Anteil an der Gesamtbevölkerung zumal etwa Gesamteuropas mehr als äußerst grob zu schätzen. Fünf bis zehn Prozent sind nach der Literatur ein mittlerer Schätzwert für das 18. Jahrhundert. Er konnte im Zuge der regelmäßig sich ereignenden Hungerkrisen und Kriegsverheerungen rasch ansteigen.[13]
Abgrenzungen
Wiewohl eine klare Abgrenzung unmöglich ist, sind vom historischen Fahrenden Volk Gruppen zu unterscheiden, deren Angehörige in unterschiedlicher Intensität zwar ebenfalls einer Erwerbsmigration in engeren oder weiteren Zirkulationsräumen nachgingen, jedoch in einen Untertanenverband inkorporiert waren, mithin nicht “herrenlos”: wandernde Handwerksgesellen (Handwerker auf der Walz, auch Freireisende), unzünftige Handwerker (Bönhasen), fernreisende Kaufleute sowie ortsfeste Bettler
Zeitgenössische Formen von Erwerbsmigration und horizontaler Mobilität - Bewegung im geografischen Raum, nicht im Raum der hierarchischen Sozialschichtung - erfasst das Konstrukt “Fahrendes Volk” nicht, wiewohl es strukturelle Gemeinsamkeiten und Ähnlichkeiten gibt.[14]
Da Marginalisierungs- und Exklusionsprozesse und deren Verfestigung keine ethnische oder regionale Besonderheit, sondern universal und überzeitlich sind, gab und gibt es soziokulturell ähnliche Bevölkerungsgruppen wie die in Mittelalter und Früher Neuzeit unter “Fahrendes Volk” subsumierten auch anderswo, so etwa die Burakumin in Japan, die Sarmastaari in Baluchistan oder die Gadawan Kura („Hyänen-Menschen“), die als Gaukler und Wunderheiler durch Nigeria ziehen.
Einzelnachweise
- ↑ Fritz Gschnitzer/Reinhart Koselleck/Karl Ferdinand Wagner, Volk, Nation, Nationalismus, Masse, in: Otto Brunner/Werner Conze/Reinhart Koselleck (Hrsg.), Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Bd. 7, 1992, S. 141–431, hier: S. 245–281 („Volk als Masse, Unterschicht“), insbes. S. 277ff.
- ↑ Siehe z. B. das Selbstverständnis des European Roma and Travellers Forum: [1].
- ↑ Siehe z. B. das Selbstverständnis der schwedischen Selbstorganisation Förenigen Resandefolkets Riksorganisation[2].
- ↑ Siehe: Gutachten des Bundesamtes fuer Justiz zur Rechtsstellung der Fahrenden in ihrer Eigenschaft als anerkannte nationale Minderheit, 27.3.2002, S. 5.
- ↑ Martin Rheinheimer, Arme, Bettler und Vaganten. Überleben in der Not 1450-1850, Frankfurt a. M. 2000, S. 16
- ↑ Ulrich Friedrich Opfermann, „Seye kein Ziegeuner, sondern kayserlicher Cornet“. Sinti im 17. und 18. Jahrhundert. Eine Untersuchung anhand archivalischer Quellen, Berlin 2007, S. 113ff.
- ↑ Das bekannte Märchen von den Bremer Stadtmusikanten schildert anschaulich den Einstieg in die “Herrenlosigkeit”.
- ↑ Zu sozialem Abstieg und Reproduktion “aus sich selbst” siehe z. B.: Jürgen Kocka, Weder Stand noch Klasse. Unterschichten um 1800, Bonn 1990, S. 108.
- ↑ Geschworene Montagsordnung im Amt Siegen, 18.8.1586, nach: Corpus Constitutiorum Nassovicarum, Dillenburg 1796, Bd. I, S. 498-528.
- ↑ Abriß des Jauner- und Bettelwesens in Schwaben nach Akten und andern sichern Quellen von dem Verfasser des Konstanzer Hans, Stuttgart 1793, S. 173. Die anonyme Schrift wird dem Ludwigsburger Zuchthauspfarrer und Waisenhausdirektor Johann Ulrich Schöll zugeschrieben.
- ↑ Richard van Dülmen, Der ehrlose Mensch. Unehrlichkeit und soziale Ausgrenzung in der Frühen Neuzeit, Köln/Weimar/Wien 1999, S. 25.
- ↑ Wolfgang Seidenspinner, Jenische. Zur Archäologie einer verdrängten Kultur, S. 81.
- ↑ Carsten Küther, Räuber und Gauner in Deutschland. Das organisierte Bandenwesen im 18. und 19. Jahrhundert, Göttingen 1976, S. 22; Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Erster Band. Vom Feudalismus des Alten Reiches bis zur Defensiven Modernisierung der Reformära 1700-1815, München ³1996, S. 175; Wolfgang von Hippel, Armut, Unterschichten, Randgruppen in der frühen Neuzeit” (Enzyklopädie deutscher Geschichte, Bd. 34), München, Oldenburg 1995, S. 34; Uwe Danker, Die Geschichte der Räuber und Gauner, Düsseldorf/Zürich 2001, S. 65.
- ↑ Siehe aus der Vielfalt der Fälle z. B. Fernfahrer, Tourneetheater, Drückerkolonnen oder gewerbsmäßige Schlepper, landwirtschaftliche und industrielle Wanderarbeiter oder Handelsvertreter (z. B. Pharmareferenten), die umgangspsrachlich und rechtlich auch als “Reisende“ bezeichnet werden.
Siehe auch
Literatur
- Margit Bachfischer: Musikanten, Gaukler und Vaganten. Spielmannskunst im Mittelalter, Battenberg, 1998, ISBN 3-89441-371-9
- Uwe Danker, Die Geschichte der Räuber und Gauner, Düsseldorf, Zürich 2001
- Richard van Dülmen, Der ehrlose Mensch. Unehrlichkeit und soziale Ausgrenzung in der Frühen Neuzeit, Köln/Weimar/Wien 1999
- Karl Härter: Art. Fahrende Leute. In: Albrecht Cordes/Heiner Lück/Dieter Werkmüller/Ruth Schmidt-Wiegand (Hgg.), Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Band I, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2008, Sp. 1465-1470. ISBN 978-3-503-07912-4
- Wolfgang von Hippel, Armut, Unterschichten, Randgruppen in der frühen Neuzeit (Enzyklopädie deutscher Geschichte, Bd. 34), München, Oldenburg 1995, S. 34
- Franz Irsigler/Arnold Lassotta, Bettler und Gaukler, Dirnen und Henker. Aussenseiter in einer mittelalterlichen Stadt, Köln 1996, 7. Aufl.
- Angelika Kopecny, Fahrende und Vagabunden, Berlin [West] 1980
- Carsten Küther, Räuber und Gauner in Deutschland. Das organisierte Bandenwesen im 18. und 19. Jahrhundert, Göttingen 1976
- Martin Rheinheimer, Arme, Bettler und Vaganten. Überleben in der Not 1450-1850, Frankfurt am Main 2000
- Bernd Roeck, Außenseiter, Randgruppen, Minderheiten. Fremde im Deutschland der frühen Neuzeit, Göttingen 1993
- Ernst Schubert, Arme Leute, Bettler und Gauner im Franken des 18. Jahrhunderts, Neustadt a. d. Aisch 1983
- Ernst Schubert, Mobilität ohne Chance. Die Ausgrenzung des fahrenden Volkes, in: Schulze, Winfried (Hg.), Ständische Gesellschaft und soziale Mobilität, München 1988, S. 113-164
- Ernst Schubert: Fahrendes Volk im Mittelalter, Verlag für Regionalgeschichte, 1995, ISBN 3-89534-155-X
Literatur - Fahrende – Meister Eckhart und seine ZeitFahrende in der Schweiz Klaus Jünschkes Chronologie zur Geschichte der „Zigeuner“ besonders in Köln (… zeigt Kontinuitäten und Brüche auf; PDF-Datei; 356 kB)
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